KfW-Baubegleitung

Im Rahmen einer Sanierung Ihres Gebäudes zu einem Effizienzhaus oder bei Einzelmaßnahmen ist ein Sachverständiger der Energieeffizient Expertenliste hinzuzuziehen.

In welchem Umfang wird von der KfW die Baubegleitung gefördert?
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Honorarkosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben an Zuschuss gewährt.
Die Kosten der qualifizierten Baubegleitung, die über den im Programm 431 gewährten Zuschussbetrag hinaus gehen, können vollständig in der Kredit- oder Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (151, 152 oder 430) gefördert werden, solange die Förderung die Kosten nicht übersteigt.

Bei der Baubegleitung handelt es sich NICHT um eine „Bauleitung“ – nach § 33 der HOAI (Honorarordung der Architekten und Ingenieure).

Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Internetseite.