Es existieren zwei unterschiedliche Methoden zur Ermittlung der Energieeffizienz
Methode 1 – Bedarfsorientierter Energieausweis
Methode 2 – Verbrauchsorientierter Energieausweis
Hinweis:
Grundsätzlich können bei beiden Methoden keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch und die Energiekosten des einzelnen Haushalts gezogen werden.
Energieausweise werden für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt.
Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Gebäudeart | Verbrauch | Bedarf |
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Neubau | X | |
Häuser bei denen die Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurde, und die nicht nach der ersten Wärmeschutzverordnung saniert wurden – bis 4 Wohnungen | X | |
Häuser bei denen die Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurde, und die nach der ersten Wärmeschutzverordnung saniert wurden – bis 4 Wohnungen | X | X |
Häuser bei denen die Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurde – mehr als 4 Wohnungen | X | X |
Häuser bei denen die Baugenehmigung nach dem 01.11.1977 erteilt wurde | X | X |
Nichtwohngebäude + Öffentliche Gebäude | X | X |